Die betriebswirtschaftliche Auswertung kommt jeden Monat aus der Buchhaltung. Sie zeigt Umsatz, Kosten und Ergebnis des Monats und des Jahres bis zum Stichtag, meist nach dem Schema von DATEV oder ADDISON. Wer fünf Zahlen kennt und ihre Fallen, liest sie in zehn Minuten.
Was die BWA ist und was nicht
Die BWA fasst die gebuchten Konten zusammen. Sie ist so aktuell wie die Belege, die bis zum Stichtag gebucht sind, und sie ist vorläufig: Abschreibungen, Rückstellungen, Bestandsveränderungen und Abgrenzungen fehlen oft oder sind nur pauschal enthalten. Deshalb weicht das Ergebnis der BWA vom Jahresabschluss ab. Wer die Abweichung kennt, erschrickt weder im Dezember noch beim Steuerbescheid.
1. Umsatzerlöse
Der Nettoumsatz des Monats ohne Umsatzsteuer, daneben der aufgelaufene Umsatz seit Jahresbeginn. Vergleichen Sie beide Spalten mit dem Vorjahr, nicht nur mit dem Vormonat, denn die meisten Betriebe haben einen Saisonverlauf. Bei Handwerksbetrieben mit längeren Aufträgen zählt zusätzlich die Bestandsveränderung an halbfertigen Arbeiten. Ohne sie zeigt ein Monat ohne Schlussrechnung einen Einbruch, der keiner ist.
2. Rohertrag
Umsatz abzüglich Material, Waren und Fremdleistungen. Wichtiger als der Betrag ist die Quote, also Rohertrag geteilt durch Umsatz. Sie zeigt, ob Preise und Einkauf zusammenpassen. Sinkt sie über mehrere Monate, sind entweder die Einkaufspreise gestiegen, ohne dass die Verkaufspreise gefolgt sind, oder es wurde Material gebucht, dessen Aufträge noch nicht abgerechnet sind.
3. Personalkosten
Löhne, Gehälter, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Umlagen. Auch hier zählen die Quote zum Umsatz und der Vergleich zum Vorjahr. Der Unternehmerlohn eines Einzelunternehmers steht nicht in der BWA, weil Entnahmen keine Kosten sind; das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers dagegen schon. Wer Betriebe mit unterschiedlicher Rechtsform vergleicht, muss das mitdenken.
4. Betriebsergebnis
Rohertrag abzüglich aller Kosten für Personal, Räume, Fahrzeuge, Werbung, Versicherungen und Abschreibungen, soweit sie gebucht sind. Diese Zahl zeigt, ob der Betrieb aus dem laufenden Geschäft Geld verdient. Darunter folgen Zinsen und neutrale Posten, dann das Ergebnis vor Steuern und das vorläufige Ergebnis. Prüfen Sie, ob die Abschreibungen monatlich anteilig gebucht werden. Sonst ist das Ergebnis elf Monate lang zu gut und im Dezember zu schlecht.
5. Abweichung zum Vorjahr und zum Plan
Die fünfte Zahl ist keine eigene Zeile, sondern die Abweichung. Um wie viel Prozent liegt der Umsatz über oder unter dem Vorjahr, wie hat sich die Kostenquote bewegt? Eine BWA mit Vorjahresspalte liefert das direkt. Wer eine Planungsrechnung hat, sieht daneben die Abweichung vom Plan und kann gegensteuern, solange das Jahr noch läuft.
Was die BWA nicht zeigt
Die BWA zeigt keine Liquidität. Ein Gewinn auf dem Papier ist kein Geld auf dem Konto, weil offene Posten, Tilgungen, private Entnahmen, Steuervorauszahlungen und Investitionen nicht im Ergebnis stehen. Deshalb gehören zur BWA die Liste der offenen Posten und ein Blick auf den Kontostand. Die BWA ist außerdem netto gerechnet; die Umsatzsteuer, die ans Finanzamt geht, steht in der Summen- und Saldenliste. Einkommen- oder Körperschaftsteuer erscheinen erst im Jahresabschluss.
Wann die BWA da ist
Die Monatszahlen sind so aktuell wie die Belege. Kommen alle Belege in der ersten Woche des Folgemonats, liegt die Auswertung in der Regel bis zur Monatsmitte vor. Fehlen Belege, fehlen Kosten, und die BWA zeigt ein Ergebnis, das zu gut ist.
Stand September 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
