Wir stellen ein: Steuerfachangestellte/r · Lohnbuchhalter/in · Ausbildung 2027

Eisenmenger GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

02 · Jeden Monat pünktlich, jede Meldung elektronisch

Lohn­buch­haltung in Schwäbisch Hall

Monatliche Abrechnung für Ihre Beschäftigten, alle Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und ZVK Bau, eine Zahlungsdatei für die Bank und eine digitale Personalakte.

Für: Arbeitgeber jeder Größe, auch Baubetriebe

Lohnabrechnung am Bildschirm, digitale Personalakte

Was Sie davon haben

  • Abrechnung und Meldungen zu den gesetzlichen Terminen, ohne dass Sie Fristen im Kopf behalten müssen
  • Spielräume beim Lohn geprüft, zum Beispiel steuerfreie Zuschläge oder Sachbezüge, bevor sie zugesagt werden
  • Keine eigene Lohnsoftware, keine Updates, keine Schulung im Betrieb
  • Ein Ansprechpartner für Fragen von Ihnen und von Ihren Beschäftigten

Leistungen im Einzelnen

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV oder ADDISON
  • Lohnsteueranmeldung elektronisch an das Finanzamt
  • Beitragsnachweise und Meldungen an die Krankenkassen
  • Baulohn mit monatlicher Meldung an die ZVK (SOKA-BAU)
  • Jahresmeldungen zur Rentenversicherung und Lohnsteuerbescheinigungen
  • Zahlungsdatei für Ihre Bank, damit alle Löhne mit einem Auftrag überwiesen werden
  • Digitale Personalakte
  • Beratung zu Einstellung, Minijob, Austritt und allen Fragen rund um den Lohn
Ralf Eisenmenger

Ihr Ansprechpartner für Lohnbuchhaltung

Ralf Eisenmenger

Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater · Geschäftsführer

Das Kennenlerngespräch führt er selbst: Sie schildern Ihren Betrieb, er sagt, wie die laufende Betreuung abläuft und was sie kostet. Kostenlos, in der Kanzlei, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung

Was brauchen Sie von mir für die Abrechnung?

Einmal die Stammdaten jeder Person, danach nur noch die Änderungen des Monats: Stunden, Krankheit, Urlaub, Zuschläge, Ein- und Austritte. Alles andere liegt in der Personalakte.

Rechnen Sie auch Bau- und Montagebetriebe ab?

Ja. Betriebe des Bauhauptgewerbes gehören zu unseren Mandanten. Die monatliche Meldung an die ZVK (SOKA-BAU) gehört dazu.

Wann müssen Lohnsteuer und Beiträge gemeldet sein?

Die Lohnsteueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats, die Beitragsnachweise am fünftletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats, die Beiträge selbst am drittletzten Bankarbeitstag. Diese Termine halten wir für Sie ein. Die Übersicht für das ganze Jahr steht im Ratgeber „Lohnabrechnung im Jahreslauf“.

Weitere Bereiche

Lohnbuchhaltung: Kennenlerngespräch anfragen

Kostenlos, in Schwäbisch Hall, am Telefon oder per Video. Sie beschreiben Ihren Betrieb, wir sagen, wie die Betreuung in diesem Bereich abläuft und was sie kostet.

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