03 · Abschluss, Erklärungen, Bescheide
Jahresabschluss und Steuererklärung in Schwäbisch Hall
Aus der laufenden Buchhaltung entstehen Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, daraus die Steuererklärungen für Betrieb und Inhaber. Bescheide prüfen wir, bei Abweichungen legen wir Einspruch ein.
Für: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbH, Freiberufler

Was Sie davon haben
- Abschluss und Erklärungen aus derselben Buchhaltung, ohne Übergabe zwischen zwei Kanzleien
- Berechnung der voraussichtlichen Steuer im laufenden Jahr, damit Vorauszahlungen und Rücklagen passen
- Jeder Bescheid wird mit der Erklärung abgeglichen, Einspruch innerhalb der Monatsfrist
- Bei einer Betriebsprüfung sitzen wir mit am Tisch
Leistungen im Einzelnen
- Handels- und Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und kleine Betriebe
- Betriebliche Steuererklärungen: Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer und einheitliche Feststellung
- Einkommensteuererklärung der Inhaber und Gesellschafter, auf Wunsch auch für die Familie
- Prüfung der Steuerbescheide, Einspruch bei Abweichungen, Vertretung vor dem Finanzgericht
- Planungsrechnung im laufenden Jahr, Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
- Begleitung bei Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übergabe des Betriebs

Ihr Ansprechpartner für Jahresabschluss und Steuererklärung
Ralf Eisenmenger
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater · Geschäftsführer
Das Kennenlerngespräch führt er selbst: Sie schildern Ihren Betrieb, er sagt, wie die laufende Betreuung abläuft und was sie kostet. Kostenlos, in der Kanzlei, am Telefon oder per Video.
Häufige Fragen zur Jahresabschluss und Steuererklärung
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Was gilt für meinen Betrieb?
Kapitalgesellschaften, OHG und KG bilanzieren immer. Einzelunternehmer und GbR dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wählen, solange Umsatz und Gewinn unter den Grenzen bleiben, zurzeit 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn im Jahr. Freiberufler dürfen sie unabhängig von der Größe wählen. Welche Form für Sie sinnvoll ist, besprechen wir vor dem ersten Abschluss.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn wir die Erklärung erstellen, gilt die verlängerte Frist für beratene Steuerpflichtige: für das Jahr 2025 der 1. März 2027, danach wieder Ende Februar des übernächsten Jahres. Ohne Berater endet die Frist bereits am 31. Juli des Folgejahres. Weil das Finanzamt Erklärungen auch früher anfordern kann, arbeiten wir die Abschlüsse in einer festen Reihenfolge ab und sprechen den Termin mit Ihnen ab.
Was passiert, wenn das Finanzamt anders rechnet als wir?
Wir vergleichen jeden Bescheid mit der Erklärung. Weicht das Finanzamt ab, prüfen wir den Grund und legen innerhalb eines Monats Einspruch ein. Bleibt es dabei, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht. Sie erfahren vorher, was das kostet und welche Aussicht wir sehen.
Weitere Bereiche
Finanzbuchhaltung
Sie fotografieren oder scannen Ihre Belege, wir buchen laufend, melden die Umsatzsteuer und schicken Ihnen jeden Monat eine Auswertung mit offenen Posten.
Für: Handwerk, Handel, Dienstleistung, Industrie
Mehr erfahrenLohnbuchhaltung
Monatliche Abrechnung für Ihre Beschäftigten, alle Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und ZVK Bau, eine Zahlungsdatei für die Bank und eine digitale Personalakte.
Für: Arbeitgeber jeder Größe, auch Baubetriebe
Mehr erfahrenUnternehmensberatung
Betriebswirtschaftliche Beratung auf Grundlage Ihrer eigenen Zahlen: Planung und Finanzierung bei Gründung und Investition, Vorbereitung von Bankgesprächen, Betriebsvergleich, Nachfolge.
Für: Gründer, Betriebe vor einer Investition, Inhaber vor der Übergabe
Mehr erfahrenJahresabschluss und Steuererklärung: Kennenlerngespräch anfragen
Kostenlos, in Schwäbisch Hall, am Telefon oder per Video. Sie beschreiben Ihren Betrieb, wir sagen, wie die Betreuung in diesem Bereich abläuft und was sie kostet.