Wir stellen ein: Steuerfachangestellte/r · Lohnbuchhalter/in · Ausbildung 2027

Eisenmenger GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

03 · Abschluss, Erklärungen, Bescheide

Jahres­abschluss und Steuer­erklärung in Schwäbisch Hall

Aus der laufenden Buchhaltung entstehen Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, daraus die Steuererklärungen für Betrieb und Inhaber. Bescheide prüfen wir, bei Abweichungen legen wir Einspruch ein.

Für: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbH, Freiberufler

Jahresabschluss wird am Tisch besprochen, Bescheid in der Hand

Was Sie davon haben

  • Abschluss und Erklärungen aus derselben Buchhaltung, ohne Übergabe zwischen zwei Kanzleien
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuer im laufenden Jahr, damit Vorauszahlungen und Rücklagen passen
  • Jeder Bescheid wird mit der Erklärung abgeglichen, Einspruch innerhalb der Monatsfrist
  • Bei einer Betriebsprüfung sitzen wir mit am Tisch

Leistungen im Einzelnen

  • Handels- und Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und kleine Betriebe
  • Betriebliche Steuererklärungen: Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer und einheitliche Feststellung
  • Einkommensteuererklärung der Inhaber und Gesellschafter, auf Wunsch auch für die Familie
  • Prüfung der Steuerbescheide, Einspruch bei Abweichungen, Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Planungsrechnung im laufenden Jahr, Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
  • Begleitung bei Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übergabe des Betriebs
Ralf Eisenmenger

Ihr Ansprechpartner für Jahresabschluss und Steuererklärung

Ralf Eisenmenger

Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater · Geschäftsführer

Das Kennenlerngespräch führt er selbst: Sie schildern Ihren Betrieb, er sagt, wie die laufende Betreuung abläuft und was sie kostet. Kostenlos, in der Kanzlei, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen zur Jahresabschluss und Steuererklärung

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Was gilt für meinen Betrieb?

Kapitalgesellschaften, OHG und KG bilanzieren immer. Einzelunternehmer und GbR dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wählen, solange Umsatz und Gewinn unter den Grenzen bleiben, zurzeit 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn im Jahr. Freiberufler dürfen sie unabhängig von der Größe wählen. Welche Form für Sie sinnvoll ist, besprechen wir vor dem ersten Abschluss.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wenn wir die Erklärung erstellen, gilt die verlängerte Frist für beratene Steuerpflichtige: für das Jahr 2025 der 1. März 2027, danach wieder Ende Februar des übernächsten Jahres. Ohne Berater endet die Frist bereits am 31. Juli des Folgejahres. Weil das Finanzamt Erklärungen auch früher anfordern kann, arbeiten wir die Abschlüsse in einer festen Reihenfolge ab und sprechen den Termin mit Ihnen ab.

Was passiert, wenn das Finanzamt anders rechnet als wir?

Wir vergleichen jeden Bescheid mit der Erklärung. Weicht das Finanzamt ab, prüfen wir den Grund und legen innerhalb eines Monats Einspruch ein. Bleibt es dabei, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht. Sie erfahren vorher, was das kostet und welche Aussicht wir sehen.

Weitere Bereiche

Jahresabschluss und Steuererklärung: Kennenlerngespräch anfragen

Kostenlos, in Schwäbisch Hall, am Telefon oder per Video. Sie beschreiben Ihren Betrieb, wir sagen, wie die Betreuung in diesem Bereich abläuft und was sie kostet.

Wir stellen ein